Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus kündigte an, dass sie gezwungen ist, 500 Millionen Euro beim Elterngeld einzusparen. Dies soll durch eine Senkung der Obergrenze des zu versteuernden Einkommens von 300.000 Euro auf 150.000 Euro erfolgen. Dieser Plan würde ungefähr fünf Prozent der aktuellen Bezieher betreffen, vor allem Akademiker-Paare. Die Kürzung wird von vielen, darunter der FDP-Fraktion und der Opposition, kritisiert, da befürchtet wird, dass sie Rückschritte in der Familienpolitik verursachen könnte. Die vorgeschlagene Änderung würde den positiven Einfluss des Elterngeldes auf die Erwerbstätigkeit von Müttern und die stärkere Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung möglicherweise abschwächen.
Das Verständnis des Elterngeldes: Ein geplanter Kürzungsversuch Die Ampel-Koalition plant, Staatsausgaben zu reduzieren, was die Familienministerin Lisa Paus betrifft, die im kommenden Jahr mit weniger Budget auskommen muss. Insbesondere beim Elterngeld sind Kürzungen vorgesehen.
Obwohl nur eine begrenzte Anzahl von Menschen betroffen ist, entzündet die Ankündigung eine hitzige Debatte. Die Aussage von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, dass die Bestverdiener vom Elterngeldbezug ausgeschlossen werden sollen, hat viele Familien und solche, die es werden wollen, überrascht. Dies begründet die Grünen-Politikerin mit der Notwendigkeit, auf Anordnung des FDP-Finanzministers Christian Lindner 500 Millionen Euro bei dieser staatlichen Transferleistung einzusparen. Die FDP-Fraktion reagiert "nicht überzeugt" und befürchtet Rückschläge in der Familienpolitik - ähnlich wie die Opposition.
Bis Mitte Juli soll Paus einen gesetzlichen Vorschlag für die Änderung einbringen. Sie hat sich entschieden, "sozialpolitisch ausgewogen" die Anzahl der Empfänger zu reduzieren, anstatt die Leistung selbst allgemein zu kürzen. Die Ministerin gibt jedoch zu: "In Bezug auf die Gleichberechtigung ist das keine Glanzleistung."
Werden dadurch bedeutende Rückschritte riskiert? Und welche Gruppe wird künftig aufgrund der geplanten Kürzung beim Elterngeld außen vor bleiben? Das 2007 von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD eingeführte Elterngeld gilt als zentrale familienpolitische Maßnahme und als Paradigmenwechsel: Es hat das erklärte Ziel, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu stärken und eine partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung und Hausarbeit zu fördern. Ursula von der Leyen, damals Familienministerin und heute EU-Kommissionspräsidentin, war dafür verantwortlich. Der Ausgleich von Einkommensverlusten nach der Geburt, der das bisherige Erziehungsgeld ersetzte, soll qualifizierten Frauen die Entscheidung für ein Kind erleichtern und - in Kombination mit einem Ausbau der Kinderbetreuung - ein Jahr Schutzraum mit erleichterter Rückkehr in den Beruf ermöglichen. Zudem wurden Vätermonate eingeführt, um auch sie zu einer Pause vom Job zu ermutigen.
Anspruch
Eltern haben insgesamt Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld, wenn beide an der Betreuung beteiligt sind und dadurch Einkommen verloren geht: also maximal 25.200 Euro. Sie können die Monate untereinander frei aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, so das Familienministerium. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte - der Auszahlungsbetrag wurde jedoch auf 1800 Euro begrenzt (entsprechend einer Grundlage von etwa 2700 Euro Nettoeinkommen). Grundsätzlich haben Eltern Anspruch auf 67 Prozent des im Kalenderjahr vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten kombinierten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit. Das ElterngeldPlus – das in Teilzeitarbeit den Bezug verlängert – erreicht zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.
Ausschluss
Bisher gab auch die Obergrenze des zu versteuernden Einkommens eines Paares den Rahmen für den Bezug vor: Diese 300.000 Euro pro Jahr will die Ministerin nun auf 150.000 Euro halbieren, ebenso die bisherigen 150.000 Euro für Alleinstehende. Bei Paaren, die beide verdienen, entsprechen 150.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen etwa einem Bruttoverdienst von 180.000 Euro, erklärt Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.
Im Jahr 2019 hatten etwa vier Prozent aller steuerpflichtigen Paare solche Einkünfte, heute wahrscheinlich etwas mehr. Der Anteil der Elterngeld-Paare in der jüngeren Altersgruppe dürfte deutlich niedriger liegen - es ist plausibel, dass diese Gruppe etwa zwei Prozent aller steuerpflichtigen Paare ausmacht.
Die Familienministerin schätzte in einem Interview mit der Sendergruppe RTL/ntv, dass wahrscheinlich etwa 60.000 Familien künftDie Diskussion rund um die Einsparung im Elterngeld, welche die Bundesfamilienministerin Lisa Paus angekündigt hat, ist intensiv, obwohl die Anzahl der Betroffenen relativ gering ist. Die Erklärung liegt in dem Druck des FDP-Finanzministers Christian Lindner, 500 Millionen Euro bei dieser staatlichen Unterstützung einzusparen. Doch selbst die FDP-Fraktion ist von dieser Maßnahme "nicht überzeugt" und befürchtet Rückschritte in der Familienpolitik - eine Meinung, die auch von der Opposition geteilt wird.
Im Kontext der vorgeschlagenen Änderungen, stellt sich die Frage, welche Gruppe künftig vom Elterngeld ausgeschlossen bleibt und ob die Chancengleichheit dadurch einen bedeutenden Dämpfer erfährt. In diesem Zusammenhang ist es nützlich, einige Informationen über das Elterngeld und seinen aktuellen Status zu verwenden, die wir über eine effiziente Suche oder eine URL-Kürzer erhalten haben.
Das Elterngeld, das 2007 unter der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD eingeführt wurde, hatte das Ziel, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu stärken und eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung und Hausarbeit zu fördern. Die Höhe des Elterngeldes hängt vom vorherigen Einkommen des betreuenden Elternteils ab, wurde jedoch auf 1800 Euro begrenzt. Nun plant die Ministerin, die Obergrenze des zu versteuernden Einkommens eines Paares, die den Rahmen für den Bezug festlegt, von 300.000 Euro auf 150.000 Euro zu halbieren.
Laut Schätzungen der Familienministerin würden etwa 60.000 Familien künftig ihren Anspruch auf diese staatliche Lohnersatzleistung während der Elternzeit verlieren, was etwa fünf Prozent der aktuellen Bezieher entspricht. Diese geplante Einschränkung würde in der Praxis wahrscheinlich vor allem Akademiker-Paare betreffen.
Die Bundesregierung hat zuletzt mehr als acht Milliarden Euro für das Elterngeld ausgegeben, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Nun sinkt dieser Betrag im Bundeshaushalt 2024 auf Drängen des Finanzministers um 290 Millionen Euro auf 7,99 Milliarden Euro.
Ungeachtet der geplanten Einsparungen ist festzustellen, dass das Elterngeld einen positiven Einfluss auf die Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern unter drei Jahren hatte. Laut Statistischem Bundesamt stieg diese von 43 Prozent im Jahr 2007 auf 56 Prozent im Jahr 2019 an. Doch auch Väter, die mindestens drei Monate Elternzeit genommen haben, beteiligen sich deutlich stärker an der Sorgearbeit.
Allerdings zeigen Männer bei der geplanten Bezugsdauer des Elterngeldes weiterhin wenig Ehrgeiz und Einsatz. Nur etwa jeder zehnte Vater nimmt mehr als die zwei "Vätermonate" in Anspruch. Trotzdem beziehen mehr als 60 Prozent der Männer, die den höchstmöglichen Elterngeldsatz von 1800 Euro pro Monat erhalten, dies im Gegensatz zu allen anderen Einkommensgruppen.
In diesem Kontext bleibt abzuwarten, wie die geplante Einschränkung des Elterngeldes die Gesellschaft und insbesondere die Familienpolitik beeinflussen wird.
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(Quelle Bildmaterial: Bild von Peter Stanic auf Pixabay)