Energiepauschale Studenten - Antragstellung ab sofort möglich

March 16, 2023
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18 Minuten gelesen

Steigende Kosten belasten vor allem Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen. Dazu zählen auch Studierende. Die Bundesregierung hat deshalb eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro auf den Weg gebracht, um sie zu entlasten. Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler können dieses Geld ab sofort beantragen.

Studentinnen und Studenten erhalten eine Energiepreispauschale von 200 Euro.

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler können ab sofort die Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. 

Für die Anmeldung benötigt man ein BundID-Konto. Um die Identität nachzuweisen, benötigt man zusätzlich einen Online-Ausweis oder ein persönliches Elster-Zertifikat.

Die Website www.einmalzahlung200.de informiert über alle Fragen rund um die Auszahlung. Zudem gibt es auch eine Info-Hotline, bei der ganz individuelle Fragen gestellt werden können. Sie ist zu erreichen unter der Telefonnummer
0800 2623 003, dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.

Was für eine Pauschale ist das?

Von der Energiepreispauschale können knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren.

Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale in Höhe von 200 Euro ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder Schülerin beziehungsweise Schüler in Fachschulklassen oder Berufsfachschulklassen waren.

Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung. Sie ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen.

Wer genau hat Anspruch auf diese Energiepreispauschale?

Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro haben:

  • Studierende
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen. 

Wo kann man die Pauschale beantragen?

Bund und Länder haben gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Zuständig für die Auszahlung sind die Länder. Die Länder haben jeweils in eigener Verantwortung die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld beantragt und ausgezahlt werden kann. Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro ist ab sofort für alle Antragsberechtigten möglich. 

Warum hat die Auszahlung so lange gedauert?

Die für eine unmittelbare Auszahlung nötigen Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindungen, liegen leider so nicht vor. Das ist beispielsweise bei Rentnern, die ohnehin regelmäßig ihre Rentenzahlung bekommen, anders. Deshalb muss die Energiepreispauschale von den Studierenden beziehungsweise Fachschülerinnen und Fachschülern beantragt werden.

Eine Auszahlung an rund 3,5 Millionen Menschen in 16 Bundesländern an mehr als 4.000 unterschiedlichsten Ausbildungsstätten hat es so noch nicht gegeben. Sowohl für die Antragstellung als auch die Auszahlung mussten deshalb neue Strukturen geschaffen werden. Auch rechtliche Grundlagen mussten dafür in jedem Bundesland geschaffen werden.

Wie entlastet der Bund Studierende sonst noch?

BAföG-Reform: Die Bundesregierung hat eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die zum 1. August 2022 in Kraft getreten ist. Damit können Studierende sowie Schülerinnen und Schüler schon in diesem Wintersemester von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren. 

Heizkostenzuschüsse: Aufgrund der steigenden Energiepreise hat die Bundesregierung zwei Heizkostenzuschüsse beschlossen. Der erste Heizkostenzuschlag beträgt für Studierende und Auszubildende, die BAföG erhalten und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, pauschal einmalig 230 Euro und wurde bereits ausgezahlt. Der zweite Heizkostenzuschuss beträgt für Studierende und Azubis, die BAföG erhalten, 345 Euro. Eine Auszahlung erfolgt seit Mitte Januar. Hier gibt es unterschiedliche Zeitpläne je nach Bundesland.

Energiepreispauschale: Im September 2022 haben einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Sie wurde zusammen mit dem Lohn ausgezahlt. Wer neben dem Studium arbeitet (zum Beispiel in einem Minijob oder als Werkstudent) und in Deutschland wohnt, hat diese Pauschale auch bekommen.

Mittwoch, 15. März 2023

(Quelle: bundesregierung.de // https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/einmalzahlung-studierende-2143736#:~:text=Studentinnen%20und%20Studenten%20erhalten%20eine%20Energiepreispauschale%20von%20200%20Euro.&text=Studierende%20und%20Fachsch%C3%BClerinnen%20und%20Fachsch%C3%BCler,ben%C3%B6tigt%20man%20ein%20BundID%2DKonto.)


Eine Energiepreispauschale für Studierende ist in vielen Ländern nicht üblich. Es gibt jedoch einige Hochschulen und Universitäten, die eine solche Pauschale anbieten, um den Studierenden bei den steigenden Energiekosten zu helfen.

Die Höhe der Pauschale kann von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein und hängt auch von der Art der Unterkunft ab, in der die Studierenden leben. Normalerweise ist diese Pauschale jedoch in der Regel geringer als die tatsächlichen Energiekosten, die Studierende während ihres Aufenthalts zahlen müssen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Studierende in vielen Ländern auch andere Formen der finanziellen Unterstützung erhalten können, um ihre Ausgaben zu decken, wie z.B. Stipendien oder Studienkredite. Studierende sollten sich daher bei ihren Hochschulen und Regierungsbehörden über ihre Optionen informieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Energiepreispauschale für Studierende eine hilfreiche Unterstützung sein kann, um die steigenden Kosten für Energie zu bewältigen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Studierende in der Regel auch andere Finanzierungsmöglichkeiten haben und sich darüber informieren sollten.

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